Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1
Gültigkeit und Bestandteile
Der
uns erteilte Auftrag wird ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt,
die bei Auftragserteilung vereinbart wurden. Dies gilt auch für zukünftige Aufträge.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und
Absprachen mit und von Image World Plus Ernst Ulrich Schmidt, soweit nicht
schriftlich etwas abweichendes vereinbart wird.
Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Lieferanten werden auch dann nicht Vertragsbestandteil,
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für Internetbesuche
auf unserer Website und Nutzung unserer Software zusätzlich die Nutzungsbedingungen
und AGB`s für unsere Website, sowie dem Softwareprodukt beiliegende ENV`s zum
Bestandteil dieser AGB`s werden.
Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung
unserer dafür bevollmächtigten Mitarbeiter.
§ 2 Angebote und Beschreibungen
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt
der Liefermöglichkeit, insbesondere der Lieferung durch Vorlieferanten oder
der Entwicklungskosten.
Aus einem Angebot werden wir erst verpflichtet durch Lieferung der bestellten
Ware. Der Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten.
Falls nicht anderes ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, geben
Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen (z.B. in Prospekten, Zeichnungen
und Websites) sowie Probe- und Musterlieferungen durchschnittliche Qualitätswerte
und Leistungswerte wieder, von denen Abweichungen im Einzelfall jeweils möglich
sind.
Wir behalten uns vor, zu jeder Zeit Produktänderungen vorzunehmen, gleichwohl
welcher Art und Beschaffenheit, soweit uns diese sinnvoll erscheinen.
Bei Irrtümern in Preislisten, Angeboten und auf
Rechnungen behalten wir uns das Recht auf Nachberechnung
vor.
§ 3 Lieferbedingungen
1. Lieferung
Wir behalten uns vor, Versandkosten
und entstehende Frachtkosten in Rechnung zu stellen.
Die Ware wird unabhängig von der Versendungsart auf Gebühr des Kunden versandt.
Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht
mit Ausgabe der Ware, spätestens jedoch mit Verlassen der Ware aus unserem Lager,
auf den Kunden über, und zwar unabhängig davon, ob Versendung vom Erfüllungsort
aus vorgenommen wird und wer die Frachtkosten trägt.
Der Besteller ist, obgleich die Ware auf
sein Risiko reist, verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen, wie genaue Eintragung
im Frachtbrief, etc., seine und unsere Rechte und insbesondere die Regressmöglichkeit
gegenüber dem Spediteur/Frachtführer sicherzustellen.
Vorsorglich bieten wir bereits jetzt dem Besteller die Abtretung der uns gegen
den Spediteur/Frachtführer aus dem Vertrag oder von Gesetzes wegen zustehender
Ansprüche zur Durchsetzung seiner Rechte an.
Die Teillieferungen von Aufträgen und Bestellungen sind zulässig.
Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten
hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller /
Auftraggeber über.
Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden
entgegenzunehmen.
Die Abnahme der Ware hat umgehend bei Anlieferung zu erfolgen. Geschieht dieses
nicht, so können wir nach unserer Wahl eine Nachfrist von einer Woche ohne Ablehnungsandrohung
setzen und danach entweder die sofortige Zahlung des Kaufpreises, bzw. die Vergütung,
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und /oder Schadensersatz verlangen.
Sofern wir Ware zurücknehmen, wird der in unserer letzten Rechnung ausgewiesene
Nettoeinstandspreis des betreffenden Artikels dem Kunden gutgeschrieben. Bei
unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware findet eine Verrechnung statt.
2. Liefertermin / Lieferzeit
Um die Einhaltung der in einer Bestellung angegeben Fristen und Termine sind
wir stets bemüht. Die Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten sind grundsätzlich nur Richtwerte
und daher für uns unverbindlich.
Der Kunde kann uns vier Wochen nach Überschreitung eines solchen Orientierungstermins
schriftlich eine angemessene Lieferfrist setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist
ist der Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist von drei Wochen mit dem Hinweis
zu setzen, dass er die Abnahme der Ware nach Ablauf der Nachfrist ablehne.
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unverschuldeten
Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Wasserschäden, Energie-,
Rohstoffmangel oder Krankheit von Betriebsangehörigen in Schlüsselpositionen
verlängert sich die Lieferfrist, bzw. Nachfrist,ohne weiteres um die Dauer der
Behinderungen / Krankheit.
Verzögerungen, gleichwohl ob bei uns, unseren
Lieferanten oder Transporteuren, die wir trotz oder gerade wegen der nach den
Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt oder des zumutbaren Aufwands nicht
abwenden konnten, entbinden uns ohne Schadensersatzpflicht von der Einhaltung
angegebener Termine und berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Technische Angaben
Technische Angaben, in
zur Zeit des Vertragabschlusses gültigen Preislisten oder Unterlagen, sind als
Richtwerte zu verstehen.
Sie enthalten keine zugesicherten Eigenschaften und können bis zur
Auslieferung des Artikels noch geändert werden.
4. Sonstige Bestimmungen
Geöffnete Softwarepakete, CD-Verpackungen deren Siegel gebrochen sind, werden
von uns nicht zurückgenommen.
Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz
Der Besteller kann den Vertrag ohne Begründung schriftlich, auf einem anderen
dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang der Ware widerrufen, soweit die Bestellung dem
Fernabsatzgesetz unterliegt. Zur Fristwahrung gilt die rechtzeitige Absendung.
Das Widerrufsrecht erlischt mangels anderer Vereinbarungen und unbeschadet anderer
gesetzlicher Bestimmungen bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software,
wenn die gelieferte Ware vom Verbraucher entsiegelt worden ist.
§ 4 Preise
Alle angegebenen Preise
verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Geschäften
mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages des Vertragabschlusses, wenn
zwischen Vertragabschluss und vereinbartem Liefertermin
weniger als vier Monate liegen.
Ist eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, sind wir berechtigt,
im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material-, Lohn- und Entwicklungskostenerhöhungen
weiterzugeben. Es gilt dann der erhöhte Preis des Tages der Lieferung.
Der Kunde hat in diesem Fall nur dann das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn der ursprünglich vereinbarte Preis zuzüglich
der Kostenerhöhungen, das Anderthalbfache des ursprünglichen Preises
überschreitet.
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten sind wir bis zum Tage der Lieferung berechtigt,
im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material-, Lohn- und Entwicklungskostenerhöhungen
weiterzugeben.
Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich
in unserem Verantwortungsbereich liegen.
§ 5 Zahlung
Unsere Forderungen sind
sofort nach Rechnungstellung ohne Abzug in bar fällig.
Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen; sofern dies
im Einzelfall geschieht, erfolgt die Leistung des Kunden nur erfüllungshalber.
Diskont-, Einzugs- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Überweisungen des Bestellers gelten erst dann als Zahlung, wenn sie unwiderruflich
unserem Konto gutgeschrieben wurden.
Bei Lieferungen in das Ausland werden alle Kosten der Einfuhr, Zoll, Transport,
etc., durch den Kunden selbst oder aber durch Vorauskasse des Kunden beglichen.
Bei Bestellungen aus dem Ausland ohne gültige VAT- ( Mehrwertsteuer- ) Nummer
berechnen wir den vollen VAT- (Mehrwertsteuer-) Satz.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils
geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung
eines höheren Verzugschadens behalten wir uns vor.
Wir sind berechtigt, für jedes Mahnschreiben, Mahnkosten in Höhe von 10 Euro
zu berechnen.
Wir behalten uns vor, eingehende Zahlungen zuerst auf die Kostenforderungen
zzgl. der darauf angefallenen Kosten und Zinsen anzurechnen und erst dann auf
die Hauptforderung.
Ist der Besteller mit einer Zahlung im Rückstand oder haben wir begründete Zweifel
an seiner Bonität, so haben wir für noch ausstehende Lieferungen ein Zurückbehaltungsrecht
bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Forderungen. Außerdem können
wir von bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.
Wir sind berechtigt, für unsere Forderungen eine nach unserem Ermessen ausreichende
Sicherheit zu verlangen. Kommt der Kunde dem nicht nach, so können wir unsere
sämtlichen gestundeten Forderungen sofort fällig stellen.
Unsere Vertreter und Angestellten
sind zur Annahme von Zahlungen nur bei Vorlage besonderer Inkassovollmachten
berechtigt.
Zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Forderungen gegen uns unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 6 Serviceleistungen / Werkleistungen
1. Auftragserteilung
Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden
Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche und verbindliche Fertigstellungstermin
anzugeben. Der Auftrag ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen.
2. Preisangaben
im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
Auf Verlangen des Kunden vermerken wir im Auftragschein auch die Preise, die
bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben
im Auftragsschein können durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen
in unseren Preis- und Arbeitswertkatalogen erfolgen.
Auf Verlangen erhält der Kunde auch einen schriftlichen Kostenvoranschlag, indem
die Arbeiten jeweils im einzelnen aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen
sind. An einem Kostenvoranschlag sind wir bis zum Ablauf von drei Wochen nach
seiner Abgabe gebunden.
Für die Erstellung des Kostenvoranschlags berechnen wir 10% des Auftragswertes,
mindestens jedoch 50 Euro. Bei anschließender Erteilung des Auftrages werden
diese Kosten dem Kunden erstattet.
Im Fall der Auftragserteilung nach Kostenvoranschlag darf der Gesamtpreis bei
der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Kunden den Auftragswert
um mehr als 20 % überschreiten, soweit zwischen Auftragserteilung und tatsächlicher
Auslieferung weniger als vier Monate liegen (Vergleiche hierzu §4 der ABG).
3. Fertigstellung
Haben wir einen Fertigstellungstermin ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet, so sind wir verpflichtet, ihn einzuhalten. Ändert
oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag
und tritt dadurch eine Verzögerung ein, werden wir unverzüglich unter Angabe
der Gründe einen Fertigstellungstermin nennen.
4. Abnahme
Die Abnahme des Auftragsgegenstandes erfolgt in unserem Betrieb, soweit nicht
etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Abnahmeverzug wird der Auftragswert sofort fällig. Wir sind in diesem Falle
berechtigt, unsere Leistung fünf Werktage nach Überschreitung des Abnahmetermins
voll in Rechnung zu stellen, die Zahlung zu verlangen und notfalls gerichtlich
beitreiben zu lassen.
Der Auftragsgegenstand kann nach unserem Ermessen aufbewahrt werden. Kosten
und Gefahren gehen zu Lasten des Kunden.
5. Berechnung
Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen
Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt die Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag,
wobei lediglich zusätzliche Arbeiten gesondert aufzuführen sind.
Ist die Abholung oder Zustellung des Auftraggegenstandes vereinbart,
so erfolgt diese auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Haftung für grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.
§ 7 Pfandrecht
Uns steht wegen unserer
Forderungen aus dem Auftrag neben etwaiger gesetzlicher Pfandrechte auch ein
vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten
Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten
Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden,
soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht
nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt
und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Kunden, bzw. bis zur Einlösung sämtlicher mit der Lieferung der Ware in Verbindung stehender Zahlungsmittel unser Eigentum. Eingelöst sind Zahlungsmittel, wenn sie unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
2. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
unserer Ware entstehenden Erzeugnissen zu deren vollen Wert. Be- und Verarbeitung
erfolgen stets für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Be- oder Verarbeiters
nach § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten.
Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet,
so tritt der Kunde, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu dem der anderen
Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind,
schon jetzt sein Eigentums-, bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen
Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie für uns.
3. Bei Vergleichs- oder
Konkursverfahren ist der Kunde verpflichtet, die Ware vor Einleitung des Verfahrens
jedem Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise als unser Eigentum
kenntlich zu machen.
Das Gleiche gilt bei Pfändungsmaßnahmen Dritter gegen den Kunden. Über den Eintritt
eines solchen Ereignisses sind wir unverzüglich telefonisch und sodann schriftlich
zu informieren.
Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Besteller
jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Wir sind ferner berechtigt,
diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen
und zurückzuholen.
Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts im Wege der Warenrücknahme gilt
nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir – unbeschadet
der Zahlungsverpflichtung des Kunden – berechtigt, die zurückgenommene Ware
zum Marktpreis (= erzielbarer Wiederverkaufserlös) zu verkaufen und den Erlös
dem Kunden gutzuschreiben.
In allen Fällen sind wir berechtigt, unsere Rücknahmekosten in Höhe von 20%
des gutzuschreibenden Betrages von der Gutschrift abzusetzen. Dem Kunden bleibt
der Nachweis einer geringeren tatsächlichen Wertminderung und geringerer Rücknahmekosten
vorbehalten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4. Der Kunde trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Wasser, Feuer, usw.) zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung, für den Fall eines Schadens, hiermit im Voraus an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.
5. Bei begründeten Zweifeln
an der Bonität des Kunden sind wir berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge bis
zur Leistung von Vorauskasse zu verweigern. Gleichzeitig erlischt die Befugnis
des Bestellers zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug
der an uns abgetretenen Forderungen.
§ 9 Gewährleistung
1. Gewährleistung für von uns gelieferter Waren
1. Der Kunde hat die Ware
sofort nach Anlieferung zu untersuchen und uns einen Mangel und/oder
Differenzen im Lieferumfang vollständig anzuzeigen.
Auf „Kaufmännische Rügepflicht“ gemäß § 377, 378 HGB Art. 38, 39 des einheitlichen
Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich
hingewiesen.
Eine Mängelanzeige muss schriftlich und
unverzüglich erfolgen, spätestens jedoch 10 Tage nach Anlieferung der Ware.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt
werden können, sind uns sofort nach Entdeckung, spätestens einen Monat nach
Anlieferung der Ware, mitzuteilen.
Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche oder telefonische Beanstandungen
anzunehmen.
Nach Ablauf der vorgenannten Fristen zur Mängelanzeige gilt die gelieferte Ware
als genehmigt.
Der Käufer hat die Pflicht, bei Inbetriebnahme der
Software, die mitgelieferte Inbetriebnahmekarte ( Registrierungskarte ) Image
World Plus Ernst Ulrich Schmidt zuzusenden. Die Rechnung des Produktes gilt
als Kauf-, Eigentumsbeleg, nicht aber als Garantiebeleg.
Der Garantie- und Hotlinebeleg besteht aus Kauf-
und Inbetriebnahmebeleg.
2. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl
zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von vier
Wochen nach Empfang der beanstandeten Ware verpflichtet. Sollten wir diese Frist
nicht einhalten oder sollte die Nachbesserung oder Nachlieferung fehlschlagen,
so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, nach schriftlicher Aufgabe einer
Nachfrist von zwei Wochen, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen.
Berechnungsbasis ist der am Tag der Ersatzleistung für den Abnehmer gültige
Preis.
Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz sonstiger,
unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, einschließlich Verzögerungs- und Folgeschäden,
stehen dem Kunden nicht zu.
Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde
nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
3. Soweit es sich bei den
gelieferten Produkten um Software handelt sind die jeweiligen ENV`s ( Endbenutzer
Nutzungsverträge ) Bestandteil dieser Bedingungen.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass eine fehlerfreie Software unter Berücksichtigung
der millionenfachen Konfigurationsmöglichkeiten von Systemen nicht zu erstellen
und auszuliefern ist. Insbesondere garantieren wir nicht, dass die Software
für den von Ihnen zugedachten Nutzen geeignet ist, noch das die Software auf
Ihrem System fehlerfrei läuft.
Wir sichern der gelieferten Software keinerlei Eigenschaften zu oder garantieren
auch nicht für irgendeinen Verwendungszweck.
Die Lieferung der Software erfolgt nach der Regelung „ So wie sie ist “. Diese
Regelung beschreibt den Zustand, die Eigenschaft und die Verwendbarkeit der
Software. Gleichwohl sind wir selbstverständlich bemüht, Ihre Interessen zu
berücksichtigen, behalten uns deren Realisierung aber als freiwillige Leistung
unserseits ohne Rechtsanspruch ihrerseits vor.
Die Software geht auch nicht in Ihr Eigentum über, vielmehr erwerben Sie nur
ein Nutzungsrecht gem. des jeweiligen ENV`s.
Geöffnete Softwarepakete, CD-Verpackungen deren Siegel gebrochen,
sind werden von uns nicht zurückgenommen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen (sollten Sie diese Erklärung nicht vor Vertragsabschluss erhalten haben, sogar innerhalb von vier Wochen) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E- Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, bei Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger, bei Erbringungen von Dienstleistungen nicht vor Vertragsabschluß und bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr(§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB) nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Image World Plus
Ernst Ulrich Schmidt
Winkhäuser Weg 23
33034 Brakel
info@imageworldplus.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Schadensersatz leisten. ( So z.B. für Dienstleistungen, die speziell für Sie auf Ihren Wunsch und zum Zeitpunkt des Widerrufs schon erbracht wurden, wie zum Beispiel das Erstellen und Versenden einer CDR oder die zusätzliche Tätigkeit der sofortigen Lieferung der Produkte auf Rechnung, dies sind erbrachte Leistungen und werden von uns in Rechnung gestellt oder auch für Software, die von Ihnen installiert und im Internet aktiviert wurde, berechnen wir den vollen Kaufpreis als Gebrauchsvorteil, da auch für die einmalige Nutzung unserer Software der Kaufpreis zu entrichten ist oder gewesen wäre und der Abruf des Aktivierungscodes und/oder die Verwendung der Seriennummer für Supportanfragen, die zumindest einmalige Nutzung bestätigt bzw. bestätigen.)
Für die Prüfung unserer Software - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft oder bei einem Besuch in unserem Hause möglich gewesen wäre – verwenden Sie bitte die Demoversionen des jeweiligen Produktes von unseren Portalen, welche Sie über www.imageworldplus.de erreichen können und die von Ihnen kostenfrei ausprobiert werden dürfen und keine Aktivierung erfordert.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Ebenso können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht installieren und nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40.—Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Sollten ein oder mehrere Punkte dieser Belehrung ungültig sein, so soll nicht die ganze Belehrung ungültig sein, sondern vielmehr die gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden, die dem gewollten Inhalt der Belehrung am nächsten kommen.
Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
4. Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen
(insbesondere im Falle des Verzuges, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit,
des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder
der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Verursachung des Schadens.
Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den unmittelbaren
Schaden , bei Software die Lieferung einer neuen CD, bei Lizenzgeschäften die
Lieferung einer neuen Master CD-R, begrenzt.
2. Gewährleistungsansprüche sind unter folgenden
Voraussetzungen ausgeschlossen:
a)
Sofern uns die beanstandete,
mangelhafte Software nicht mit dem Reklamationsformular vorgelegt wird;
b)
Sofern an der Software
unsachgemäße Eingriffe durch Dritte oder Programme vorgenommen wurden;
c)
Sofern die von uns
empfohlene Konfiguration nicht eingehalten wurde oder die Software bei Lizenzgeschäften
vom Lizenznehmer nicht ausreichend getestet wurde;
d)
Sofern die CD einer
vernunftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch falsche
Handhabung oder missbräuchliche Verwendung oder durch andere Störungen des Laufwerkes,
anderer Programme oder Systemkonfigurationen in seiner Leistung beeinträchtigt
wurde.
Sofern die CD durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft
geworden oder äußere Erhitzung ausgesetzt gewesen ist;
e)
Sofern natürlicher
Verschleiß oder Beschädigungen vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße
Behandlung, z.B. nicht sachgerechte Handhabung, Aufbewahrung, usw., oder auf
einen Unfall zurückzuführen sind;
f)
Die Gewährleistung
für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen.
3. Gewährleistung für von uns vorgenommene Service- und Werkleistungen
Wir leisten für die in
Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gewähr, wobei ein Anspruch auf
Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften unberührt
bleibt:
1.
Nimmt der Kunde den
Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm die nachfolgenden
Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehalten
hat.
2.
Für nicht erkannte Mängel wird Gewähr geleistet, wenn der Mangel
innerhalb von 30 Tagen seit Abnahme gemeldet wird. Ist der Kunde eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder Vollkaufmann, bei dem der Auftragsgegenstand zum Betrieb seines Handelsgewerbes
gehört, so endet die Gewährleistung spätestens 14 Tage nach Abnahme. Mängel
müssen uns unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich angezeigt werden.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
3.
Wir beheben einen
gewährleistungspflichtigen Mangel auf unsere Kosten in unserem Betrieb.
4.
Wenn der Mangel nicht
beseitigt werden kann oder für den Kunden ein weiterer Nachbesserungsversuch
unzumutbar ist, kann er anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung
( Minderung ) oder Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandlung) verlangen, soweit
die Beseitung eines solchen Mangels Gegenstand des Vertrages war.
§ 10 Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Nebenabreden und Salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit uns, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen,
auch im Zusammenhang mit der neuen Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen
v.12.06.1991 (BGBI IS 1410 Abfallgesetz v.27.08.1986) ist für beide Parteien
33034 Brakel oder 33100 Paderborn.
Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt
werden. Das gleiche gilt auch für eine Änderung dieser AGB`s, sowie aller Bestimmungen,
die mit unseren Verträgen oder Nutzungsbedingungen, gleich welcher Art,
in Zusammenhang stehen.
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB`s oder eine oder
mehrere der Bestimmungen, die mit unseren Verträgen oder Nutzungsbedingungen,
gleich welcher Art, in Zusammenhang stehen, unwirksam sind oder unwirksam werden,sollen
nicht die gesamten AGB`s, Verträge, Bestimmungen oder Nutzungsbedingungen
unwirksam werden, vielmehr treten an Stelle der unwirksamen Regelung(en) die
gesetzlichen Vorschriften, die dem gewollten Inhalt der Regelung(en) am Nächsten
kommt. Alle anderen Regelungen bleiben davon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch die gesetzliche(n)
Regelung(en) zu ersetzen.
Wir sind jederzeit berechtigt, diese Bedingungen zu ändern. Die Bekanntmachung
erfolgt im Internet unter www.imageworldplus.de oder www.imageworldplus.com
.
Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, sich auf den obigen Internetseiten
nach Erhalt dieser „AGB“, sich über die Aktualisierung dieser AGB auf dem Laufenden
zu halten.